Etablierte Technologien ermöglichen effiziente Umsetzung
Digitale Angebote können schneller bereitgestellt sowie günstiger entwickelt und betrieben werden, wenn sie auf bestehenden Technologien aufbauen. Offene, standardisierte Schnittstellen und Open Source erhöhen die Sicherheit der Angebote und fördern die Interoperabilität.
Echte Regelungsbeispiele zu diesem Prinzip finden Sie im Zentrum für Legistik.
Ermöglichen Sie die Nutzung etablierter, öffentlicher Lösungen
Lösungen sind u. a. öffentliche Basisdienste, Softwarearchitekturen oder Komponentenbibliotheken. Eine Übersicht finden Sie im Rahmen des OZG. Die Wiederverwendung existierender Lösungen spart Zeit und verringert den Erfüllungsaufwand für Entwicklung und Betrieb. Einheitliche Systeme, wie z. B. ein nationales Postfach, sind für Nutzende oft einfacher zu bedienen und erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Behörden.
Gestalten Sie die Regelung so, dass Sie die Nutzung dieser Lösungen ermöglichen oder sogar vorschreiben. Sollte es keine etablierte Lösung geben, formulieren Sie die Regelung technologieoffen.
Bevorzugen Sie Open-Source-Software und offene Spezifikationen
Open Source bedeutet, dass der Quellcode eines IT-Systems veröffentlicht ist. Offene Spezifikationen beschreiben öffentlich, was ein IT-System genau leistet. Beide stärken Transparenz und Wiederverwendbarkeit (vgl. Koalitionsvertrag 18. Legislaturperiode oder Servicestandard). Dies ermöglicht die Nachvollziehbarkeit der technischen Lösung und verhindert die Abhängigkeit von einzelnen Software-Anbietern. Weitere Informationen erhalten Sie beim Zentrum für digitale Souveränität.
