Semantic Core Vocabularies
Der Metadatenstandard für offene Daten und Transparenz.
Betrifft mich dieses Thema als Legist oder Legistin?
Wenn Ihr Regelungsvorhaben die Bereitstellung oder den Austausch von offenen Verwaltungsdaten (z.B. Berichte, Register, Statistiken) vorschreibt, dann sieht der Interoperable Europe Act (IEA) vor, dass Sie die Nutzung von DCAT-AP nach Art. 7 als "Lösung für ein interoperables Europa" in Ihrem Regelungsvorhaben prüfen.
Warum?
Im Rahmen des Digitalchecks und der Interoperabilitätsprüfung klären Sie, ob Ihr Vorhaben die EU-weite Auffindbarkeit von offenen Daten fördert.
Wenn Ihr Vorhaben keinen Bezug dazu hat, ist diese Seite für Sie derzeit nicht zwingend handlungsrelevant.
Sofern Ihr Vorhaben Bezug hat, finden Sie auf dieser Seite Unterstützung für diesen Arbeitsschritt zur Erarbeitung Ihrer Regelung. Lesen Sie hier weiter:
Auf einen Blick
- Was ist DCAT-AP? DCAT-AP ist ein Standard für die Beschreibung (nicht den Inhalt!) von offenen Datensätzen. Der europäische Metadatenstandard hat ein deutsches Profil, das DCAT-AP.de heißt. Es sorgt dafür, dass deutsche Spezifika berücksichtigt werden – bei voller Kompatibilität zur EU. Der IT-Planungsrat empfiehlt diesen Standard verbindlich für den Austausch offener Verwaltungsdaten. Das deutsche Profil ist frei verfügbar unter www.dcat-ap.de (öffnet in neuem Fenster).
- Warum ist das wichtig? Damit Ihr Gesetz im digitalen Zeitalter funktioniert und offene Daten für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Wissenschaft in der EU auffindbar werden.
- Was kostet mich das? Als Legist oder Legistin nur einen Textbaustein in Ihrem Regelungsvorhaben. Die technische Arbeit leisten dann die IT-Experten.
- Wo gibt es Hilfe? Beim DigitalService / Nationale Kontaktstelle für Interoperabilität.
Worum geht es bei DCAT-AP genau?
Stellen Sie sich vor, ein Startup möchte eine europaweite Wander-App entwickeln. Damit die App-Entwickler nicht mühsam tausende einzelne Behördenseiten in Spanien, Frankreich und Deutschland nach Geodaten durchsuchen müssen, brauchen sie eine zentrale Anlaufstelle.
Hier hilft der Metadatenstandard DCAT-AP. Er funktioniert wie ein genormtes digitales Etikett, das jedem Datensatz angehängt wird. Er legt nicht fest, was in der Datei steht (z. B. die genauen Koordinaten einer Schutzhütte), sondern wie der Datensatz als Ganzes beschrieben wird (z. B. „Wanderwege Thüringen“, „Herausgeber: Forstamt“, „Letzte Aktualisierung: gestern“). Wenn alle Behörden dieses einheitliche Etikett nutzen, können Portale wie govdata.de (national) und data.europe.eu (EU-weit) die Informationen automatisch „ernten“ und an einer zentralen Stelle findbar machen.
So stellen Sie die Nutzung sicher
Fragen Sie sich als Legist oder Legistin, wie stellen wir sicher, dass offene Verwaltungsdaten nicht in digitalen Silos verschwinden, sondern EU-weit gefunden werden?
Integrieren Sie bereits im Gesetzentwurf eine klare Vorgabe zur Nutzung des Standards. Damit schaffen Sie die rechtliche Grundlage, dass die spätere technische Umsetzung zwingend nach DCAT-AP erfolgt, um die EU-weite Auffindbarkeit zu garantieren.
Wann ist eine Ausnahme zulässig?
Der Interoperable Europe Act (IEA) sieht vor, dass die Nutzung von Standards wie DCAT-AP in begründeten Fällen abgelehnt werden kann. Prüfen Sie folgende Punkte:
- Sicherheit & Geheimhaltung: Enthält die Beschreibung des Datensatzes (die „Katalogkarte“) Informationen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden dürfen?
- Rechte Dritter: Verhindern bestehende Lizenzen oder Urheberrechte Dritter die Nutzung dieses offenen Standards?
- Unverhältnismäßigkeit: Übersteigt der Aufwand für die Umstellung eines bestehenden, isolierten Systems den Nutzen für den grenzüberschreitenden digitalen Binnenmarkt deutlich?
Schritt 1: Bedarf & Prüfung (Ihre Domäne)
Sie definieren das Ziel (z. B. „Umweltdaten vergleichbar machen“). Nutzen Sie den Digitalcheck, um zu prüfen: Führt das Gesetz neue Register oder Berichte ein, die als offene Daten EU-weit auffindbar sein sollen? Lautet die Antwort „Ja“, ist DCAT-AP der im Interoperable Europe Act zu nutzende Standard.
Schritt 2: Technische Vorgabe
Sie legen im Entwurf fest, dass für die Beschreibung der Daten der Standard DCAT-AP.de zu nutzen ist. IT-Experten setzen dies dann technisch um, indem sie die Metadaten entsprechend strukturieren.
Schritt 3: Reichen Sie die Interoperabilitäts-Bewertung ein
Sobald der Dienst live geht, werden die Daten automatisch von nationalen und europäischen Portalen erkannt. Ihre Regelung entfaltet maximale Wirkung, da die Daten ohne manuellen Aufwand EU-weit gefunden werden.
DCAT-AP in Anwendung bei bestehenden Gesetzen und Richtlinien
Hier finden Sie Referenzfälle und bestehende Gesetze, die DCAT-AP bereits erfolgreich nutzen, um die EU-weite Interoperabilität von Datensätzen sicherzustellen.
Weitere Informationen im europäischen Rahmen
Hier finden Sie die offizielle Seite der europäischen Lösung DCAT-AP im Interoperable Europe Portal mit allen Hintergrundinformationen zur EU-weiten Spezifikation: DCAT Application Profile for data portals in Europe (öffnet in neuem Fenster)
Hier finden Sie die Einordnung von DCAT-AP in den Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) (öffnet in neuem Fenster) – diese Perspektive hilft Ihnen bei der fachlichen Begründung für die Interoperabilitätsbewertung.
Auf dem Youtube-Kanal von Interoperable Europe finden sie hier ein kurzes Einführungsvideo zu DCAT-AP: https://www.youtube.com/watch?v=EVsMeKBrAxg (öffnet in neuem Fenster)
